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Pflegegradrechner

Ein Pflegegradrechner hilft beim Orientieren. Er ermittelt anhand Ihrer Eingaben die voraussichtliche Einstufung. 

Voraussetzungen für einen Pflegegrad:

Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD bei gesetzlich Versicherten) und MEDICPROOF (bei privat Versicherten) erfassen alle körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrads ist der Grad der Selbstständigkeit in den sechs Untersuchungsbereichen Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Leistungen bei Pflegegrad 1
Noch weitgehend selbstständigen, geringfügig Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1) stehen monatlich 131 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die sie auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen können. Hinzu kommen Zuschüsse zu technischen Pflegehilfsmitteln in Höhe von 50 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro pro Monat, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4180 Euro sowie Wohngruppenförderung und Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige.

 

Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5: Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tages- und Nachtpflege. 

 

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

  • Pflegegeld: 347 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen: 796 Euro pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Leistungen für Tages- und Nachtpflege: 721 Euro pro Monat
  • Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 805 Euro pro Monat

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

  • Pflegegeld: 599 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen: 1.497 Euro pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Leistungen für Tages- und Nachtpflege: 1.357 Euro pro Monat
  • Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 1.319 Euro pro Monat

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

  • Pflegegeld: 800 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen: 1.859 Euro pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Leistungen für Tages- und Nachtpflege: 1.685 Euro pro Monat
  • Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 1.855 Euro pro Monat

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 990 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen: 2.200 Euro pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Leistungen für Tages- und Nachtpflege: 2.085 Euro pro Monat
  • Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 2.096 Euro pro Monat

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5:

  • Entlastungsbeitrag: 131 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von insgesamt 3.539 Euro. Die Leistungen können individuell nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege kann für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr genutzt werden. Das hälftige Pflegegeld wird in dieser Zeit bis zu 8 Wochen weitergezahlt.
  • Verhinderungspflege kann in Anspruch nehmen, wer erst seit kurzer Zeit pflegebedürftig ist.
  • Maßnahmen der Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro
  • Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel: 100 Prozent der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro pro Monat
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige  

(Alle Angaben ohne Gewähr. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in der Broschüre

“Pflegeleistungen zum Nachschlagen”

vom Bundesministerium für Gesundheit)

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung des Pflegegrads ohne jegliche Gewähr erfolgt. Sie soll Ihnen lediglich eine unverbindliche, erste Orientierung ermöglichen. 

Pflegegradrechner finden Sie zum Beispiel auf folgenden Seiten:

www.wohnen-im-alter.de/pflegegradrechner

www.pflege.de

www.pflegegrad-berechnen.de

www.mitpflegeleben.de/pflege/pflegegradrechner