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Pflegegradrechner

Ein Pflegegradrechner hilft beim Orientieren. Er ermittelt anhand Ihrer Eingaben die voraussichtliche Einstufung. 

Voraussetzungen für einen Pflegegrad:

Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD bei gesetzlich Versicherten) und (MEDICPROOF bei privat Versicherten) erfassen alle körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrads ist der Grad der Selbstständigkeit in den sechs Untersuchungsbereichen Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Leistungen bei Pflegegrad 1
Noch weitgehend selbstständigen, geringfügig Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1) stehen monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die sie auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen können. Hinzu kommen Zuschüsse zu technischen Pflegehilfsmitteln in Höhe von 50 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4000 Euro sowie Wohngruppenförderung und Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige.

 

Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5: Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tages- und Nachtpflege. 

 

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

  • Pflegegeld: 332 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen: 761 Euro pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Leistungen für Tages- und Nachtpflege: 689 Euro pro Monat
  • Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 770 Euro pro Monat

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

  • Pflegegeld: 573 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen: 1.432 Euro pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Leistungen für Tages- und Nachtpflege: 1.298 Euro pro Monat
  • Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 1.319 Euro pro Monat

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

  • Pflegegeld: 765 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen: 1.778 Euro pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Leistungen für Tages- und Nachtpflege: 1.612 Euro pro Monat
  • Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 1.855 Euro pro Monat

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 947 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflegesachleistungen: 2.200 Euro pro Monat bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Leistungen für Tages- und Nachtpflege: 1.995 Euro pro Monat
  • Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim: 2.096 Euro pro Monat

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5:

  • Entlastungsbeitrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege
  • Maßnahmen der Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro
  • Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel: 100 Prozent der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige  

(Alle Angaben ohne Gewähr. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in der Broschüre

“Pflegeleistungen  zum Nachschlagen”

vom Bundesministerium für Gesundheit)

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung des Pflegegrads ohne jegliche Gewähr erfolgt. Sie soll Ihnen lediglich eine unverbindliche, erste Orientierung ermöglichen. 

Pflegegradrechner finden Sie zum Beispiel auf folgenden Seiten:

www.wohnen-im-alter.de/pflegegradrechner

www.pflege.de

www.pflegegrad-berechnen.de

www.mitpflegeleben.de/pflege/pflegegradrechner