Was möchten Sie wissen?
Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Die Kosten für eine stationäre Pflege setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: aus dem Pflegesatz (Kosten für die Pflege), Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten (Bau- und Instandhaltungskosten). Hinzu kommen Zusatzleistungen, die vereinbart werden können. Dazu zählen bei avendi beispielsweise die Ausstattung der Bewohnerin bzw. des Bewohners mit einem Transponder für das Schutzengelsystem, Begleit- oder Hausmeisterservices, Botendienste sowie Catering und Räumlichkeiten für private Feiern.
Der Pflegesatz wird nicht einfach vom Heimbetreiber festgelegt. Er wird mit Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe (Kostenträgern) verhandelt. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil dieser Kosten. In vielen Fällen reicht die Zahlung der Versicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken. Dann ist von der pflegebedürftigen Person ein Eigenanteil zu zahlen.
Hinweis: Gehen die Kosten über den Zuschuss der Pflegekasse hinaus und die Bewohnerin/der Bewohner kann sie nicht selbst tragen, kann er Unterstützung beim Sozialamt beantragen. Leistungen der Pflegekasse müssen jedoch immer beantragt werden. Gerne helfen Ihnen unsere Einrichtungsleiterinnen bzw. Einrichtungsleiter weiter.
Die Übersicht über unsere Standorte und Einrichtungen hilft Ihnen, die richtige Ansprechpartnerin oder den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Was ist Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Seit 1. Juli 2025 sind die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr.
Gleichzeitig werden die geltenden Voraussetzungen bei der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege so weit wie möglich angeglichen werden, wo die Vereinheitlichung dazu dient, den flexiblen Einsatz des Gesamtleistungsbetrags zu ermöglichen und Hindernisse abzubauen. So wird die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der zeitlichen Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen werden. Gleiches gilt beispielsweise für den Zeitraum der hälftigen Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes sowohl während der Verhinderungspflege als auch während der Kurzzeitpflege. Zudem entfällt das Erfordernis einer sechsmonatigen Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Damit wird der Anspruch auf Verhinderungspflege – ebenso wie heute bereits der Anspruch auf Kurzzeitpflege – künftig unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden können.
Dazu beraten Sie unsere Einrichtungsleiterinnen bzw. Einrichtungsleiter gern. Die Übersicht über unsere Standorte und Einrichtungen hilft Ihnen, die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist. Gutachter vom MD (Medizinischer Dienst) oder von MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der privaten Krankenversicherung) beurteilen daraufhin die Antragstellerin bzw. den Antragsteller anhand eines einheitlichen Begutachtungsverfahrens. Es gibt fünf Pflegegrade. Welcher zugewiesen wird, entscheidet die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens. Wer mit dem anerkannten Grad nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.
In Kürze – so geht's zum Pflegegrad:
1. Kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse. Dies kann telefonisch oder formlos schriftlich sowie über einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe geschehen.
Nach telefonischer Kontaktaufnahme erhält der oder die Versicherte ein Formular, das er oder sie selbst beziehungsweise seine oder ihre gesetzliche Betreungsperson ausfüllen und an die Pflegekasse zurücksenden muss.
Es kann von Vorteil sein, den Pflegegrad formlos und schriftlich zu beantragen. Denn dann müssen vor dem Besuch des Gutachters oder der Gutachterin noch keine detaillierten Angaben zum Pflegebedarf und Gesundheitszustand der versicherten Person gemacht werden. Ruft man hingegen bei der Pflegekasse an, erhält man automatisch ein Formular. In diesem Fall ist darauf zu achten, noch keine zu genauen Aussagen zum Pflegebedarf zu treffen, sondern nur die nötigsten Angaben zu machen.
2. Eine Gutachterin oder ein Gutachter wird sich melden, um einen Termin zu vereinbaren. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld besonders aufwändige Pflegesituationen und Beispiele aus dem Pflegealltag zu notieren, um bei der Begutachtung nichts Wichtiges zu vergessen.
3. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erhält Bescheid von der Pflegekasse.
Wie erhalte ich Zuschüsse für Sachleistungen, Hilfsmittel, Hausnotruf & Co.?
Es gibt einige Leistungen, die Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zustehen. Dies können zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen sein. Auch Kosten für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühle erstattet die Pflegekasse. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es im Bedarfsfall Zuschüsse beispielsweise für Desinfektionsmittel, Handschuhe und Bettschutzunterlagen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, bei der Pflegekasse Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Hausnotrufsysteme sowie für die stationäre Versorgung oder für bestimmte Wohngruppen zu beantragen. Pflegekurse für Angehörige stehen diesen kostenlos zu.
Zu den Möglichkeiten, die sich bieten, informieren unsere Leitungskräfte gern im individuellen, persönlichen Gespräch. Die Übersicht über unsere Standorte und Einrichtungen hilft Ihnen, die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden. Auch unser Pflegegradrechner gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Wenn von Hilfsmitteln für die Pflege die Rede ist, geht es meist um die Beschaffung eines Rollstuhls oder Pflegebetts. Doch es gibt noch viele Geräte und Pflegemittel mehr, auf die Pflegebedürftige Anspruch haben. Alle diese Pflegemittel erleichtern die häusliche Pflege oder lindern die Beschwerden der Pflegebedürftigen. Die Kosten trägt zum Großteil die Pflegeversicherung, es sei denn, die Hilfsmittel werden aufgrund einer Krankheit oder Behinderung benötigt. Dann zahlt die Krankenversicherung oder ein anderer Leistungsträger. Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel (außer für Leihmittel) müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zuzahlen. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es bis zu 42 Euro/Monat von der Pflegekasse.
Es gibt technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Lagerungshilfe, Notrufsystem etc.) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmitteln (z.B. Einmalhandschuhen, Betteinlagen). Wer selbst recherchieren möchte, welche Dinge zur Verfügung gestellt oder ausgeliehen werden können, findet Informationen im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis vom GKV Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland).
Zu den Möglichkeiten, die sich bieten, informieren unsere Leitungskräfte gern im individuellen, persönlichen Gespräch. Die Übersicht über unsere Standorte und Einrichtungen hilft Ihnen, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Welche Möglichkeiten bietet ambulante Pflege?
Die mobilen Teams von avendi bieten an sechs Standorten ausgezeichnete Pflege und individuelle Dienstleistungen rund um die ambulante Versorgung von Seniorinnen und Senioren an.
Zu den individuellen Möglichkeiten, die sich bieten, informieren unsere Leitungskräfte gern im persönlichen Gespräch. Auf der Übersichtsseite unserer mobilen Dienste gelangen Sie auf die passenden Unterseiten, auf denen auch Erklärungen zu gängigen Leistungen wie Behandlungs- und Grundpflege oder Hilfe bei Einkäufen, der Begleitung zu Arztterminen und der Haushaltsführung zu finden sind.
Was leistet die Pflegeversicherung noch?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind individuell abhängig vom vorliegenden Fall. Sie hängen davon ab, wo und von wem eine pflegebedürftige Person gepflegt wird und was diese an Hilfe benötigt. Einen Überblick verschafft ein Blick auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Klicken Sie hier für mehr allgemeine Informationen. Weitere Angebote zur Unterstützung im Alltag, Informationen zum Entlastungsbetrag und zum Umwandlungsanspruch finden Sie hier.

