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Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wir alle können in Situationen gelangen, in denen es gesundheitsbedingt nicht mehr möglich ist, die Belange des alltäglichen Lebens zu bewerkstelligen. Für solche Fälle können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen, in Ihrem Sinne zu handeln und zu entscheiden. Hierfür wird eine Vorsorgevollmacht erstellt.
Achtung: Wenn es um medizinische und pflegerische Behandlungen und Maßnahmen geht, muss eine Patientenverfügung vorliegen. Außerdem ist eine Schweigepflichtsentbindung wichtig. Diese kann in der Vorsorgevollmacht enthalten sein.
Zu diesen Themen können Inhalte in die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden: Wohnungsangelegenheiten, Vermögen und Finanzen, Gesundheitssorge, Post und Telefon, Behörden und Gerichte, Todesfall.
Das Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht ist aufwändig und nicht ganz einfach. Es ist ratsam, die Hilfe eines Anwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen – oder sich umfassend über Formulierungsmöglichkeiten zu informieren. Eine Beglaubigung oder Beurkundung ist aber nur nötig, wenn man der bzw. dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse wie Grundstücksverkäufe oder Kreditaufnahmen erteilen möchte.
Tipp: Den Angehörigen mitteilen, wo die Vorsorgevollmacht aufbewahrt wird, damit sie sie leicht finden. Wer alles in trockenen Tüchern wissen möchte, kann das Schreiben bei der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister verzeichnen lassen (https://www.vorsorgeregister.de/).
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung können Sie genau festhalten, was Sie sich wünschen: Welche Behandlungen durchgeführt werden sollen und welche Eingriffe Sie ablehnen. Ganz wichtig: Eine Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen mitzuteilen. Bis dahin können Sie wie gehabt über alles selbstständig entscheiden.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Kann ein Mensch nicht mehr für sich selbst entscheiden, bestimmt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Haben Sie in einer Betreuungsverfügung festgehalten, wen Sie sich in diesem Fall wünschen, prüft das Gericht, ob die Person geeignet ist und richtet sich, wenn möglich, nach Ihrem Wunsch. Es versucht auch, alle Ihre weiteren schriftlich festgehaltenen Vorstellungen zu achten. Zudem berät und kontrolliert das Gericht die Betreuerin bzw. den Betreuer.
Was regeln General- und Bankvollmacht?
Mit einer Generalvollmacht versetzt man einen oder mehrere Vertrauenspersonen in die Lage, in allen Angelegenheiten zu vertreten. Damit ergibt sich ein hohes Missbrauchspotenzial. Sie gilt im Normalfall sofort nach Ausstellung und auch über den Tod hinaus, bis Erben sie widerrufen. Die Wirksamkeit wird daher häufig an die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers geknüpft.
Die Generalvollmacht ist der Vorsorgevollmacht sehr ähnlich, regelt aber wichtige Dinge nicht explizit, was zu Problemen führen kann. Daher empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht zu erteilen, in der genau die Unterbringung im Heim oder die Entscheidung über ärztliche Maßnahmen geregelt ist. Man kann exakt festlegen, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll und für welche nicht. Vorsicht: Für die Entscheidung über medizinische und pflegerische Behandlungen und Maßnahmen muss eine zusätzliche Patientenverfügung vorliegen.
Die Bankvollmacht oder auch Kontovollmacht berechtigt die genannte Person, Bankgeschäfte im Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers zu erledigen. Selbst Ehepartner haben diese Berechtigung nicht automatisch.
Welche Pflegeeinrichtung kommt infrage?
Die meisten Menschen beschäftigen sich erst dann mit der Frage, welches Pflegeheim in Betracht kommt, wenn der Pflegefall schon eingetroffen und eine Unterbringung – zeitweise oder vollstationär – notwendig ist. Dem Pflegebedürftigen selbst und auch den Angehörigen fällt es dann oft schwer, Entscheidungen zu treffen. Hinzu kommt, dass im Zugzwang automatisch Zeitdruck herrscht. Es ist dann kaum mehr möglich, sich in Ruhe verschiedene Einrichtungen anzusehen und mit Bedacht zu wählen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, dass einmal eine Pflegeeinrichtung zum Zuhause werden könnte.
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