Was möchten Sie wissen?
Kann ich die Pflege eines Angehörigen steuerlich geltend machen?
In vielen Fällen geht das. Entschädigt werden damit entstandene Kosten wie Fahrtkosten zur Ärztin bzw. zum Arzt oder fürs Waschen und Bügeln. Seit 2021 geht es sogar leichter als zuvor, nämlich dann, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, dem Angehörigen NICHT das Pflegegeld für Aufwendungen überlässt (beides geht nur bei der Pflege behinderter Kinder). Zudem muss die Person mindestens 10% der Pflege selbst leisten und sie darf auch kein Gehalt und keine andere Entschädigung für die Pflege erhalten, das wäre als Einkommen zu sehen und damit entfiele die Möglichkeit, den Pflegepauschbetrag geltend zu machen. Gibt die oder der Angehörige das Pflegegeld nur weiter – beispielsweise an eine Haushaltshilfe – zählt es nicht als Einkommen.
Wenn man alleine pflegt, erhält man pro zu pflegender Person den vollen Betrag, der vom Pflegegrad abhängt (zwischen 600 und 1800 €). Und das auch dann, wenn der Pflegefall erst im Laufe des Jahres eintritt oder der Pflegebedürftige in dem Jahr verstorben ist. Teilt man sich die Pflege, beispielsweise mit der Schwester oder der Schwägerin, teilen sich auch beide Parteien den Pauschbetrag.
Weitere Voraussetzungen: Zwischen dem Pflegebedürftigen und der/dem Pflegenden muss eine enge persönliche Beziehung bestehen. Diese Voraussetzung erfüllen meist Eheleute, Lebensgefährten, Kinder, Enkel, Geschwister, Tante/Onkel, Schwager/Schwägerin, Neffe/Nichte, Stiefkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, gute Freunde und gelegentlich auch Nachbarn.
Der Pflegepauschbetrag wird bei den „außergewöhnliche Belastungen" in den Zeilen 65 und 66 in der Steuererklärung angegeben, ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Hinweis: Manchmal wird der Pauschbetrag auch anerkannt, wenn man bei der Pflege eines Angehörigen im Pflegeheim hilft. Das ist Auslegungssache der zuständigen Prüferin bzw. des zuständigen Prüfers. Hat man jährlich höhere Kosten als 924€ für die Pflege, kann es sich lohnen, sie stattdessen als „außergewöhnliche Belastung" anzugeben (dabei kommen Kosten für Pflegeheim, den ambulanten Pflegedienst, einen Rollator zum Tragen). Dafür müssen allerdings Rechnungen und Quittungen eingereicht werden und es wird die „zumutbare Belastung" abgezogen. Auch für haushaltsnahe Dienstleistungen können Steuerersparnisse entstehen.
Kann ich als Angehöriger das Pflegegeld erhalten?
Ja, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn jemanden nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen. Das Pflegegeld wird der bzw. dem Pflegebedürftigen ausgezahlt. Sie oder er kann diese finanzielle Leistung der Pflegeversicherung ihrer oder seiner Pflegeperson dann als Anerkennung zukommen lassen. Wird die Pflegeperson durch einen ambulanten Dienst unterstützt, wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Informationen zur Beantragung finden Sie ebenfalls in unseren FAQs. Link
Mehr Infos zum Thema: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für berufstätige pflegende Angehörige?
Das Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz regeln für Beschäftigte, die nahe Angehörige zu Hause pflegen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mehr Informationen über Ihre Rechte stellt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage bereit (Mehr Infos).
Wie gehe ich mit Demenz um?
Diagnose Demenz. Da entsteht Verunsicherung – bei der oder dem Erkrankten und den Menschen im direkten Umfeld. Was bedeutet das? Was ist zu beachten? Schaffen wir das? Fragen über Fragen stehen im Raum.
Gesunde bewerten Situationen auf Grundlage ihrer Erfahrungen. Menschen mit Demenz versuchen, sich die Gegenwart mit Erinnerungen aus der Vergangenheit zu erklären, aber sie haben Schwierigkeiten, ihre Erfahrungen abzurufen. So müssen auch bekannte Situationen immer wieder neu erlebt und bewertet werden und können neue Reaktionen auslösen.
Angehörigen tut es gut, sich mit jemandem auszutauschen, der Erfahrung mit demenziell veränderten Menschen hat. Sprechen Sie unsere Fachkräfte von avendi mobil oder in unseren Einrichtungen an. Sie können Ihnen genau erläutern, was auf sie zukommt und was wichtig ist. Außerdem können sie Ihnen aufzeigen, wobei Ihnen geholfen werden kann. Denn wichtig ist, dass Sie bei allem Engagement auch sich selbst nicht vergessen.
Hier einige Tipps für den Umgang mit demenziell veränderten Menschen:
- Halt und Sicherheit sind wichtig. Vermeiden Sie abrupte Veränderungen. Aber passen Sie nach und nach die Abläufe so an, dass es einen festen Tagesablauf und feste Gewohnheiten gibt.
- Sprechen Sie in einfachen, kurzen Sätzen. Und geben Sie nicht zu viele Informationen auf einmal.
- Stellen Sie Fragen, die mit „Ja” oder „Nein” zu beantworten sind.
- Lenken Sie Gesprächsinhalte auf erlebte positive Emotionen, nicht zu sehr auf Fakten.
- Haben Sie Geduld. Lassen Sie Ihre Angehörige bzw. Ihren Angehörigen zum Beispiel aussprechen, auch wenn es einfacher erscheint, seine Sätze zu vollenden. Antworten Sie auf wiederholte Fragen, als stelle er sie zum ersten Mal. Das verhindert weitere Verunsicherung.
- Aktivierende Pflege verhindert, dass sich die oder der Erkrankte ganz zurückzieht. Um herauszufinden, in was man ihn gut einbeziehen kann, ohne zu überfordern, braucht es etwas Fingerspitzengefühl.
- Jemanden zu pflegen – mit oder ohne Demenz – kostet Kraft. Nehmen Sie Angebote wie Informationsveranstaltungen für pflegende Angehörige wahr. Und verschaffen Sie sich von Beginn an Hilfe und Auszeiten.
Weitere Informationen rund um das Thema Demenz bietet das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Homepage unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege.
Was ist aktivierende Pflege?
Ermutigen Sie Pflegebedürftige immer dazu, die Dinge, die sie noch selbst erledigen können, auch selbst zu tun. Nehmen Sie ihnen nicht alles aus der Hand, auch wenn das Geduld und mehr Zeit erfordert. Es wird sich auszahlen. Denn nehmen Sie ihnen mehr Handgriffe ab als es der Hilfe- und Pflegeaufwand derzeit verlangt, werden die noch erhaltenen Fähigkeiten schneller nachlassen. „Aktivierende Pflege" zu leisten heißt, die oder den Pflegebedürftigen zu motivieren und anzuleiten, Dinge selbst zu tun, oder sie/ihn bei bestimmten Handgriffen zu unterstützen. Das kann beim Kochen und Essen, beim Waschen und Anziehen oder bei Tätigkeiten im Haushalt sein. Dabei ist aber darauf zu achten, sie/ihn nicht zu überfordern.
Pflegebedürftige aktiv fördern
Den Geist wach halten, Fähigkeiten erhalten – wer das im Alter schafft, bleibt länger fit und gesund, altert langsamer. Wer Angehörige daheim pflegt, kann sie mit einfachen Übungen, die sich in den Alltag einbauen lassen, fordern und fördern. Eine Möglichkeit, das zu tun, sind Übungen aus dem „Dual-Tasking”. Im Alter wird es schwieriger, Doppel- und Mehrfachaufgaben (im Englischen „dual tasks”) zu bewältigen. Bei Seniorinnen und Senioren wächst bei Überforderung durch die „Dual-Tasking”-Herausforderung sogar die Sturzgefahr. Aber: Dual-Tasking lässt sich üben. Anregungen dazu finden Sie hier, denn Dual-Tasking war im Winter 2020 Thema des avendi-Newsletters.