Das ist zeitnah zu tun
Lassen Sie sich beraten
Tritt ein Pflegefall plötzlich ein, ist es wichtig, sich als Angehörige oder Angehöriger schnellstmöglich beraten zu lassen. Vieles ist zu regeln, zu beantragen, zu entscheiden. Dabei benötigt man Hilfe. Es gibt einige Stellen, die Beratung anbieten:
Der Sozialverband VdK Deutschland rät, sich an einen Pflegestützpunkt in der Nähe oder ähnliche Beratungsstellen zu wenden. Auch die zuständige Pflegekasse, die an die Krankenkasse angeschlossen ist, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die VdK-Kreisgeschäftsstellen kommen infrage. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung anzubieten. Und die Unabhängige Patientenberatung (UPD) kann Sie telefonisch beraten. Zudem kennt die Hausärztin bzw. der Hausarzt die Patientin oder den Patienten – vielleicht sogar Sie – und kann helfen, den Pflegebedarf einzuschätzen.
Ist der Pflegebedürftige gerade in einer Reha-Einrichtung oder in einem Krankenhaus untergebracht, hilft das Entlassmanagement des Krankenhauses weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Anlaufstellen wissen genau, was nun alles wichtig ist. Die Sozialdienste können Sie beim Beantragen eines Hilfsmittels oder eines Pflegegrades unterstützen.
Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber
Ist unvorhergesehen ein Angehöriger pflegebedürftig geworden und Sie können in dieser akuten Notsituation Ihrer Arbeit nicht nachkommen, informieren Sie schnellstmöglich Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber. Das Pflegezeitgesetz macht unter bestimmten Umständen sogar eine kurzzeitige Freistellung für mehrere Tage, meist unbezahlt, möglich.
Wird aus dem Notfall ein dauerhafter Pflegefall, empfiehlt es sich, das Gespräch mit der Chefin oder dem Chef noch einmal zu suchen und sich auch bei der Personalabteilung zu informieren. Manche Unternehmen leisten pflegenden Angehörigen Unterstützung. Oftmals steht auch ein offenes Gespräch über flexiblere Arbeitszeiten an, um die entstandene Pflegesituation stemmen zu können.
Weitere Informationen und Publikationen zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bietet das Bundesgesundheitsministerium auf den Seiten zur Pflegezeit und zu Familie und Arbeitswelt.
Sprechen Sie mit den beteiligten Angehörigen
Plötzlich ist alles anders. In der Familie ist ein Pflegefall aufgetreten. Was nun? Setzen Sie sich mit Ihrer Familie, beziehungsweise den nahestehenden Angehörigen zusammen – das können auch gute Freundinnen, Freunde, Nachbarinnen oder Nachbarn des Betroffenen sein. Sprechen Sie gemeinsam über die organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten in der entstandenen Pflegesituation. Beachten Sie auch vorliegende Vollmachten.
Pflegegrad beantragen
Nur wer einen Pflegegrad hat, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. Kontaktieren Sie daher zeitnah die zuständige Pflegekasse. Dies kann telefonisch oder formlos schriftlich sowie über einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe geschehen.
Nach telefonischer Kontaktaufnahme erhält die bzw. der Versicherte ein Formular, das sie/er selbst beziehungsweise ihre/seine gesetzliche Betreuungsperson ausfüllen und an die Pflegekasse zurücksenden muss. In diesem Fall ist darauf zu achten, noch keine zu genauen Aussagen zum Pflegebedarf zu treffen, sondern nur die nötigsten Angaben zu machen. Es kann von Vorteil sein, den Pflegegrad formlos und schriftlich zu beantragen. Denn dann müssen vor dem Besuch der Gutachterin bzw. des Gutachters noch keine detaillierten Angaben zum Pflegebedarf und Gesundheitszustand der/des Versicherten gemacht werden.
Nach Antragstellung wird sich eine Gutachterin oder ein Gutachter melden, um einen Termin zu vereinbaren. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld besonders aufwändige Pflegesituationen und Beispiele aus dem Pflegealltag zu notieren, um bei der Begutachtung nichts Wichtiges zu vergessen.
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erhält schließlich Bescheid von der Pflegekasse, die auf Basis des Gutachtens einen Pflegegrad zuweist. Erscheint der Pflegegrad zu gering, kann gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt werden.
Entscheidung: Häusliche oder vollstationäre Pflege?
Klären Sie, welche Pflegemaßnahmen Ihre Angehörige bzw. Ihr Angehöriger in Zukunft benötigen wird – dazu können Ihnen zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Sozialdienst im Krankenhaus, von Sozialstationen und Pflegediensten wie avendi mobil Auskunft geben.
Ob und wie viel Hilfe die Familie leisten kann, ist von Fall zu Fall verschieden. Bei der Klärung ist darauf zu achten, sich nicht selbst zu überfordern. Daher ist es es ratsam, sich von ambulanten Pflegediensten aufzeigen zu lassen, wo diese sinnvoll unterstützen können. Für die Kosten der ambulanten Pflege kommen teils die Kranken- und Pflegekassen auf, teils müssen sie aus Eigenmitteln oder von der Sozialhilfe bezahlt werden.
Auch Kurzzeitpflege im Heim kann eine Möglichkeit sein, wenn die oder der Angehörige zum Beispiel noch viel Pflege benötigt, aber zu erwarten ist, dass sich ihr oder sein Zustand wieder verbessern wird.
Wenn die Pflege zu Hause nicht leistbar ist, ist der bzw. die Pflegebedürftige vollstationär am besten aufgehoben. Schauen Sie sich daher zeitnah verschiedene Einrichtungen an. Gerne zeigen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere Häuser, damit Sie einen besseren Eindruck erhalten. Kontaktieren Sie unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner! Sie finden sie auf unseren Einrichtungsseiten, die Sie über die Standort-Übersicht erreichen.
Sozialamt kontaktieren
Kontaktieren Sie das zuständige Sozialamt, wenn die Rente nicht reicht und die Pflege über Sozialhilfe finanziert werden muss.
Pflegegeld beantragen
Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen wie Angehörige und Ehrenamtliche, die Pflegebedürftige versorgen. Den Antrag auf Pflegegeld stellt der Pflegebedürftige selbst. Zwei Voraussetzungen sind zu erfüllen: Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege muss ohne professionelle Hilfe erfolgen. Wird die Pflegeperson durch einen ambulanten Dienst unterstützt, wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Informationen zur Beantragung finden Sie ebenfalls in unseren Pflege-FAQs.
Mehr Infos zum Thema: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html
Wie geht es dann weiter?
Nach den ersten Entscheidungen, die schnell getroffen werden müssen, und wenn die wichtigen Anträge gestellt sind, geht es an die weitere Planung der Pflegesituation.
Folgendes ist zu überdenken:
Ist die Pflegebedürftigkeit richtig beurteilt worden?
Sind Anpassungen nötig?
Wie wird die Pflege weiter finanziert?